So instal­lie­ren und nut­zen Sie die PSD Ban­king­App

Sie haben Fra­gen zur Instal­la­ti­on oder zur Nut­zung der Ban­king-App? Ihre PSD Bank hilft Ihnen gern wei­ter. Ant­wor­ten zu den häu­figs­ten Fra­gen fin­den Sie hier.

So bean­tra­gen Sie einen Online­ban­king-Zugang

So rich­ten Sie die App mit Ihrem Online­ban­king-Zugang ein

So füh­ren Sie Über­wei­sun­gen in der App aus

So legen Sie Über­wei­sungs­vor­la­gen in der App an

So nut­zen Sie das E‑Postfach in der App

So rich­ten Sie das Mul­ti­ban­king in der App ein

Quel­le: Ver­band der PSD Ban­ken e.V. (Stand: Febru­ar 2024)

Die App wird regel­mä­ßig opti­miert, daher kann die aktu­el­le Anwen­dung von der im jewei­li­gen Video gezeig­ten Dar­stel­lung abwei­chen.

¹) Die auf­ge­führ­ten Funk­tio­nen in den Video-Tuto­ri­als ste­hen Ihnen nicht bei allen PSD Ban­ken zur Ver­fü­gung. Fra­gen Sie bit­te bei Ihrer PSD Bank nach.

Video-Tuto­ri­al für Secu­re­Go plus¹

Quel­le: Ver­band der PSD Ban­ken e.V. (Stand: Febru­ar 2024)

Die App wird regel­mä­ßig opti­miert, daher kann die aktu­el­le Anwen­dung von der im jewei­li­gen Video gezeig­ten Dar­stel­lung abwei­chen.

¹) Die auf­ge­führ­ten Funk­tio­nen in den Video-Tuto­ri­als ste­hen Ihnen nicht bei allen PSD Ban­ken zur Ver­fü­gung. Fra­gen Sie bit­te bei Ihrer PSD Bank nach.

Instal­la­ti­on der App

Die­se Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein:

  • Sie nut­zen das Online­ban­king Ihrer PSD Bank in Deutsch­land
  • Betriebs­sys­tem Ihres Mobil­ge­räts: min­des­tens Android-Ver­si­on 10 bzw. min­des­tens iOS-Ver­si­on 17.6
  • Akti­ves TAN-Ver­fah­ren (Vor­aus­set­zung für Online­ban­king gene­rell)

Nut­zen Sie Android als Betriebs­sys­tem, muss auf Ihrem Mobil­ge­rät min­des­tens die Ver­si­on 10 instal­liert sein. Nut­zen Sie iOS als Betriebs­sys­tem, brau­chen Sie min­des­tens iOS 17.6. Wird ein neu­es iOS-Betriebs­sys­tem auf den Markt gebracht, wer­den älte­re Ver­sio­nen nach einer Über­gangs­zeit aus Sicher­heits­grün­den nicht mehr unter­stützt.

Wenn die Ban­king-App in den Stores nicht ange­zeigt wird, ent­spricht das Betriebs­sys­tem Ihres Mobil­ge­räts even­tu­ell nicht den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen. Die App läuft zur­zeit mit Ver­sio­nen ab Android 10 und iOS 17.6. Bit­te schau­en Sie nach, wel­che Ver­si­on Sie instal­liert haben.

Ja, Sie brau­chen eine Inter­net­ver­bin­dung. Das gilt auch, wenn Sie sich im Online­ban­king über den Brow­ser anmel­den.

App-Nut­zung

Ja, die Ban­king-App ist genau­so sicher wie Ihr brow­ser­ba­sier­tes Online­ban­king. Bei­spiels­wei­se ist das Öff­nen der App auf dem Smart­phone nur zusam­men mit App-Pass­wort oder Bio­me­trie­merk­mal (Fin­ger­print, Touch ID / Face ID) mög­lich.

Ja, die Ban­king-App steht Ihnen kos­ten­los in Ihrem App Store bezie­hungs­wei­se im Goog­le Play Store zur Ver­fü­gung.

Zur Nut­zung der Ban­king-App schal­ten Sie eines der fol­gen­den TAN-Ver­fah­ren frei:

  • Secu­re­Go plus oder
  • eines der Sm@rt-TAN-Verfahren.

Wenn die Ban­king-App Ihr Kon­to nicht anzeigt, hat Ihre Bank die­se noch nicht zur Nut­zung frei­ge­schal­tet. Für mehr Infor­ma­tio­nen wen­den Sie sich bit­te an Ihre PSD Bank.

Wenn Sie alle Funk­tio­nen der Ban­king-App nut­zen möch­ten, müs­sen Sie ver­schie­de­ne Berech­ti­gun­gen auf Ihrem Mobil­ge­rät erlau­ben. Dazu gehö­ren:

  • Push-Benach­rich­ti­gun­gen für die Auf­trags­frei­ga­be, Wero (beinhal­tet Kwitt) und für Kre­dit­kar­ten,
  • GPS-Zugriff auf Ihre Posi­ti­on, um sich zum Bei­spiel die nächs­te Filia­le anzei­gen zu las­sen.

Ihnen wer­den die­sel­ben Kon­ten wie in Ihrem Online­ban­king im Brow­ser ange­zeigt. Es han­delt sich um die iden­ti­schen Daten.

Zur­zeit kön­nen Sie in der Ban­king-App nur ein­mal den PSD-Key pro Bank hin­zu­fü­gen. Fra­gen Sie gern bei Ihrer PSD Bank nach, wenn Sie Ihren Ver­trag anpas­sen möch­ten.

Ja, das kön­nen Sie. Rich­ten Sie zuerst in der Ban­king-App Ihre Bank­ver­bin­dung bei Ihrer PSD Bank ein. Hier­für brau­chen Sie Ihren PSD-Key und Ihre PIN. Danach kön­nen Sie im Menü “Kon­ten” oben rechts unter den drei Punk­ten wei­te­re Bank­ver­bin­dun­gen hin­zu­fü­gen. Wäh­len Sie “Exter­ne Kon­ten hin­zu­fü­gen” aus. Der Assis­tent unter­stützt Sie bei der Ein­rich­tung.

Ja, das kön­nen Sie. Fügen Sie dazu ein­fach die gewünsch­ten Bank­ver­bin­dun­gen in Ihrem Online­ban­king im Brow­ser hin­zu. Die Kon­ten wer­den Ihnen dann in der Ban­king-App ange­zeigt. Sie sehen hier auch die Umsät­ze und kön­nen Über­wei­sun­gen täti­gen. Bit­te beach­ten: Es kann sein, dass Sie häu­fi­ger nach TAN-Ein­ga­ben gefragt wer­den, wenn Sie in Ihrer Ban­king-App Kon­ten von ande­ren Ban­ken hin­zu­ge­fügt haben.

Wenn Sie Ihre Bank in der Ban­ken­su­che der Ban­king-App nicht oder nicht mehr fin­den, hat sich even­tu­ell der Ban­ken­na­me geän­dert. Bit­te wäh­len Sie Ihre Bank über Ihre Bank­leit­zahl oder Ihren BIC aus.

Grund ist die EU-Zah­lungs­dienst­richt­li­nie PSD2. Sie sorgt für mehr Sicher­heit. Dabei ist die star­ke Kun­den­au­then­ti­fi­zie­rung oder Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung (2FA) beson­ders wich­tig. Das bedeu­tet: Sie brau­chen zwei Fak­to­ren, um sich in der Ban­king-App anmel­den zu kön­nen. Fak­tor 1 ist Ihr PSD-Key in Kom­bi­na­ti­on mit Ihrer PIN. Fak­tor 2 ist die TAN.

Mit der gesetz­li­chen Vor­ga­be PSD2 wur­den die Anfor­de­run­gen an die Kun­den-Authen­ti­fi­zie­rung bei Zah­lun­gen ver­schärft. Das heißt, beim Log­in im Online­ban­king und in der Ban­king-App sowie bei Zah­lun­gen und beim Abruf von Umsatz­in­for­ma­tio­nen müs­sen Sie sich in der Regel mit zwei von­ein­an­der unab­hän­gi­gen Fak­to­ren im Sin­ne einer soge­nann­ten star­ken Kun­den­au­then­ti­fi­zie­rung legi­ti­mie­ren1.

Mit der obli­ga­to­ri­schen Gerä­te­bin­dung in der Ban­king-App wird die gefor­der­te star­ke Kun­den­au­then­ti­fi­zie­rung für den Log­in erreicht.

¹) In Aus­nah­me­fäl­len muss die TAN im Sin­ne einer soge­nann­ten star­ken Kun­den­au­then­ti­fi­zie­rung nur alle 90 Tage ein­ge­ge­ben wer­den – zum Bei­spiel bei der Anmel­dung. Spre­chen Sie Ihre PSD Bank an und schau­en Sie gemein­sam mit Ihrer PSD Bank, ob eine Aus­nah­me mög­lich ist.

Tech­ni­sches und All­ge­mei­nes

Bit­te gehen Sie so vor:

1. Deinstal­lie­ren Sie die Ban­king-App.
2. Laden Sie die App noch­mal aus dem App Store oder Goog­le Play Store her­un­ter.
3. Instal­lie­ren Sie die App auf Ihrem Mobil­ge­rät. Ver­ge­ben Sie dann ein neu­es Pass­wort für die App. Die Zugangs­da­ten zu Ihrem Online­ban­king blei­ben davon unbe­rührt.

Rech­nun­gen im DIN-A4-For­mat und Über­wei­sungs­trä­ger wer­den durch die OCR-Tech­nik erkannt. Die Rech­nungs­da­ten wer­den geschützt aus­ge­le­sen, auto­ma­tisch in die Über­wei­sungs­mas­ke über­tra­gen und nach dem Aus­le­sen gelöscht. Es erfolgt kei­ne Spei­che­rung der foto­gra­fier­ten Rech­nun­gen bezie­hungs­wei­se der Über­wei­sungs­trä­ger.

Wero: All­ge­mei­nes

Bei Wero han­delt es sich um eine digi­ta­le Brief­ta­sche, in der das Bank­kon­to als Bezahl­ver­fah­ren hin­ter­legt wer­den kann. Wero ermög­licht Ihnen, in Echt­zeit Geld an ande­re Pri­vat­per­so­nen zu sen­den oder von ihnen zu emp­fan­gen und anzu­for­dern. Außer­dem kön­nen Sie mit Wero in teil­neh­men­den Händ­ler­shops online bezah­len. Wero ist als Funk­ti­on in die PSD Ban­king­App inte­griert.

Hin­ter Wero steht die EPI Com­pa­ny. Sie ist ein Zusam­men­schluss euro­päi­scher Zah­lungs­dienst­leis­ter und Ban­ken. Die EPI Com­pa­ny baut ein ein­heit­li­ches euro­päi­sches Sys­tem für ein digi­ta­les Bezahl­ver­fah­ren auf. Das Ergeb­nis ist eine digi­ta­le Brief­ta­sche (Wal­let), die Sie inner­halb Euro­pas bei teil­neh­men­den Ban­ken mobil mit dem Smart­phone ein­set­zen kön­nen.
Wero kön­nen grund­sätz­lich alle voll­jäh­ri­gen Per­so­nen nut­zen, die ein Kon­to bei einer teil­neh­men­den Bank oder Spar­kas­se in Euro­pa haben. Min­der­jäh­ri­ge Kun­den ab 14 Jah­ren kön­nen Wero mit schrift­li­chem Ein­ver­ständ­nis der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in vol­lem Umfang nut­zen. Ein­zel­per­so­nen mit Geschäfts­kon­to kön­nen Wero-PRO nut­zen. Juris­ti­sche Per­so­nen und Gemein­schafts­kon­ten mit gemein­sa­mer Ver­fü­gungs­be­rech­ti­gung sind aktu­ell noch von der Nut­zung aus­ge­schlos­sen.

Es fal­len kei­ne Wero-spe­zi­fi­schen Ent­gel­te für die pri­va­te Nut­zung an. Soll­te Ihre PSD Bank Ent­gel­te im Rah­men des Kon­to­mo­dells erhe­ben (zum Bei­spiel monat­li­che oder jähr­li­che Gebüh­ren für das Kon­topa­ket oder Ent­gel­te für die Trans­ak­ti­ons­frei­ga­be via Secu­re­Go plus), sind die­se Ent­gel­te davon unbe­rührt und blei­ben unver­än­dert bestehen. Die­se Kos­ten kön­nen Sie dem Preis- und Leis­tungs­ver­zeich­nis Ihrer PSD Bank ent­neh­men.

Nein, Sie kön­nen bei der Frei­schal­tung auch eine euro­päi­sche Mobil­funk­num­mer hin­ter­le­gen.
Ja, Sie brau­chen eine Inter­net­ver­bin­dung, um Wero zu nut­zen.

Ja, Wero ist in die PSD Ban­king­App inte­griert und erfüllt somit die Sicher­heits­maß­nah­men und ‑anfor­de­run­gen der PSD Ban­king­App und des PSD Online­Ban­king. Es erhal­ten nur Stel­len Zugriff auf Ihre Daten, die sie zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen und gesetz­li­chen Pflich­ten benö­ti­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in den sepa­ra­ten Daten­schutz­hin­wei­sen. Sie wer­den Ihnen bei der Akti­vie­rung von Wero ange­zeigt und zusätz­lich in Ihrem elek­tro­ni­schen Post­fach bereit­ge­stellt.

Es wer­den nur Zah­lun­gen in Euro unter­stützt. Zah­lun­gen in Fremd­wäh­run­gen sind aktu­ell nicht mög­lich.

Wero: Frei­schal­tung und Ver­wal­tung

Das geht direkt in der PSD Ban­king­App. Wenn Sie die neu­es­te Ver­si­on der App instal­liert haben, erscheint Wero auf der „What’s new”-Seite in der PSD Ban­king­App. Hier kön­nen Sie Wero frei­schal­ten. Sie errei­chen Wero auch direkt über das zen­tra­le Euro­zei­chen in der PSD Ban­king­App.

Die Frei­schal­tung umfasst nur weni­ge Schrit­te:

  • Kon­to aus­wäh­len und ver­knüp­fen
  • Teil­nah­me­be­din­gun­gen lesen und akzep­tie­ren
  • Mobil­funk­num­mer ein­ge­ben und veri­fi­zie­ren
  • Bestä­ti­gung mit­hil­fe der Secu­re­Go plus App
Nein, aktu­ell wer­den Wero-Trans­ak­tio­nen direkt von Ihrem Giro­kon­to in Echt­zeit aus­ge­führt. Sie sind in der PSD Ban­king­App bezie­hungs­wei­se spä­ter in der Trans­ak­ti­ons­über­sicht Ihres Kon­tos ein­seh­bar. Für die Zukunft ist es geplant, dass Sie auch Debit­kar­ten und Kre­dit­kar­ten als Abrech­nungs­mit­tel für Trans­ak­tio­nen in der App hin­ter­le­gen kön­nen.

Prü­fen Sie zuerst, ob Sie die aktu­el­le Ver­si­on der PSD Ban­kin­App und der Secu­re­Go plus App instal­liert haben. Bei wei­te­ren Pro­ble­men wen­den Sie sich an Ihren bekann­ten Ansprech­part­ner oder die Sup­port­hot­line Ihrer PSD Bank.

Ja, Sie kön­nen Wero auf ver­schie­de­nen Smart­phones nut­zen. Vor­aus­set­zung ist, dass Sie die PSD Ban­king­App und die App Secu­re­Go plus auf Ihren Gerä­ten instal­liert haben.
Wero ist in die PSD Ban­king­App inte­griert. Nut­zen Sie Android als Betriebs­sys­tem, muss auf dem Mobil­ge­rät min­des­tens die Ver­si­on 10 instal­liert sein. Nut­zen Sie iOS als Betriebs­sys­tem, brau­chen Sie min­des­tens die Ver­si­on 17.6. Wird ein neu­es iOS-Betriebs­sys­tem auf den Markt gebracht, wer­den älte­re Ver­sio­nen nach einer Über­gangs­zeit aus Sicher­heits­grün­den nicht mehr unter­stützt. Dar­über hin­aus ist es wich­tig, dass die PSD Ban­king­App und die App Secu­re­Go plus auf dem neu­es­ten Stand sind.

Es kann nur ein Kon­to mit Wero ver­knüpft wer­den. Ver­fü­gen Sie über meh­re­re Kon­ten, wäh­len Sie bit­te ein Kon­to für die Nut­zung von Wero aus. Sie kön­nen die­se Ein­stel­lung jeder­zeit in der PSD Ban­king­App ändern.

Wenn Sie ein neu­es Smart­phone haben oder die PSD Ban­king­App neu instal­lie­ren, kön­nen Sie die Wero-Funk­ti­on direkt nach Ein­rich­tung der App mit Ihren Zugangs­da­ten wie­der nut­zen. Die His­to­rie der Daten und Trans­ak­tio­nen bleibt erhal­ten.

Sie kön­nen die Nut­zung von Wero jeder­zeit ohne Ein­hal­tung einer Frist inner­halb der PSD Ban­king­App kün­di­gen.

Wero: Geld sen­den und emp­fan­gen

Sie star­ten die PSD Ban­king­App und kli­cken in Ihrer Wero-Über­sicht auf den But­ton „Sen­den”. Danach geben Sie ent­we­der den Namen, die Mobil­funk­num­mer oder die E‑Mail-Adres­se des Kon­tak­tes ein, der Geld erhal­ten soll. Anschlie­ßend geben Sie den Betrag und – wenn Sie möch­ten – eine Nach­richt ein. Wäh­rend Zah­lun­gen über klei­ne­re Beträ­ge in vie­len Fäl­len ohne eine wei­te­re Frei­ga­be mög­lich sind, müs­sen höhe­re Beträ­ge über die App Secu­re­Go plus frei­ge­ge­ben wer­den. Ihre Zah­lun­gen erfol­gen stets in Echt­zeit.

Wero funk­tio­niert mit allen Kon­tak­ten, die die Bezahl­funk­ti­on bei einer teil­neh­men­den Bank frei­ge­schal­tet haben. Im Rah­men der Markt­ein­füh­rung wer­den Ban­ken aus Deutsch­land, Frank­reich, Bel­gi­en und den Nie­der­lan­den teil­neh­men. Danach wer­den wei­te­re Län­der fol­gen. Sie kön­nen Pri­vat­per­so­nen ein­fach zu Wero ein­la­den.

Sie wäh­len ein­fach die Mobil­funk­num­mer oder E‑Mail-Adres­se aus. Mög­li­che Kon­tak­te aus dem Tele­fon­buch wer­den bei Aus­wahl der Funk­ti­on auto­ma­tisch ange­zeigt, sofern sie für Wero frei­ge­schal­tet sind.

Ja, nut­zen Sie ein­fach die Such­funk­ti­on und geben Sie die Mobil­funk­num­mer oder die E‑Mail-Adres­se der Per­son ein, an die Sie Geld sen­den oder von der Sie Geld anfor­dern möch­ten. Sie müs­sen die Per­son nicht zuvor als Kon­takt gespei­chert haben. Bit­te beach­ten Sie, dass die Emp­fän­ge­rin oder der Emp­fän­ger Wero akti­viert haben muss, um die Trans­ak­ti­on zu emp­fan­gen.

Da alle Per­son-zu-Per­son-Zah­lun­gen in Echt­zeit aus­ge­führt wer­den, ist das Geld nach spä­tes­tens zehn Sekun­den auf dem Kon­to der Emp­fän­ge­rin oder des Emp­fän­gers.

Es gilt das kun­den­in­di­vi­du­el­le Limit im Online-Ban­king. Dar­über hin­aus gibt es eine Betrags­ober­gren­ze von 100.000 Euro pro Trans­ak­ti­on. Die­se Ober­gren­ze ent­spricht dem aktu­ell gül­ti­gen Höchst­be­trag für Echt­zeit­über­wei­sun­gen. Wäh­rend Zah­lun­gen über klei­ne­re Beträ­ge in vie­len Fäl­len ohne eine wei­te­re Frei­ga­be mög­lich sind, müs­sen höhe­re Beträ­ge über die App Secu­re­Go plus frei­ge­ge­ben wer­den.

Sie kön­nen dafür auch Ihre E‑Mail-Adres­se ver­wen­den, wenn Sie die­se in den Kon­takt­da­ten Ihrer Wero-Ein­stel­lun­gen hin­ter­legt haben.

Mit Wero online bezah­len

Für das online Bezah­len mit Wero gel­ten die glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie für das Geld sen­den und emp­fan­gen mit Wero: Sie müs­sen einen Online-Ban­king-Zugang über die PSD Ban­king­App nut­zen und außer­dem die Secu­re­Go plus App akti­vie­ren. Außer­dem müs­sen Sie Wero in der PSD Ban­king­App frei­schal­ten und den aktu­el­len Nut­zungs­be­din­gun­gen zustim­men.
Sofern Wero als Bezahl­ver­fah­ren vom Online-Shop ange­bo­ten wird, kön­nen Sie mit Wero ent­we­der per Direkt­zah­lung oder nach dem Ein­tritt eines bestimm­ten Ereig­nis­ses bezah­len, zum Bei­spiel bei Ver­sand der Ware, sofern die­se Bezahl­art ange­bo­ten wird. Zukünf­tig sind wei­te­re Bezahl­ar­ten geplant, zum Bei­spiel für Abon­ne­ments und Zah­lun­gen mit Zah­lungs­ziel.
Wie auch beim Geld sen­den und emp­fan­gen mit Wero wird beim Ein­kauf im Inter­net kein Wero-spe­zi­fi­sches Ent­gelt erho­ben. Lesen Sie hier­zu auch die FAQ „Was kos­tet die Nut­zung von Wero?“.
Sie kön­nen Zah­lun­gen rekla­mie­ren. Bei teil­neh­men­den Händ­lern kön­nen Sie direkt aus der PSD Ban­king­App den Kon­takt für eine Rekla­ma­ti­on auf­neh­men. Wenn es nicht zu einer Eini­gung zwi­schen Ihnen und dem Online-Shop kommt, wird Ihre PSD Bank in den Rekla­ma­ti­ons­pro­zess mit ein­be­zo­gen und kann eine Rück­bu­chung der Zah­lung ver­an­las­sen, sofern die Bedin­gun­gen dafür erfüllt sind.
Ja, Wero basiert auf bewährt bank­üb­li­che Sicher­heits­stan­dards. Der Daten­schutz ent­spricht den stren­gen euro­päi­schen und deut­schen Kri­te­ri­en. Ihre Kun­den­da­ten wer­den geschützt und nicht an unbe­tei­lig­te Drit­te wei­ter­ge­ge­ben oder außer­halb Euro­pas ver­ar­bei­tet.
Die Zah­lung wird von dem Kon­to abge­bucht, das Sie bei der Frei­schal­tung von Wero in der PSD Ban­king­App hin­ter­legt haben. Wenn Sie meh­re­re Kon­ten für Wero frei­ge­schal­tet haben, kön­nen Sie bei der Zah­lungs­frei­ga­be das gewünsch­te Kon­to aus­wäh­len.
Nach erfolg­rei­cher Frei­schal­tung von Wero in Ihrer PSD Ban­king­App kön­nen Sie unter den Wero-Ein­stel­lun­gen ein indi­vi­du­el­les Limit für Bezah­lun­gen im Online-Shop mit Wero fest­le­gen, das Sie ent­spre­chend Ihrem per­sön­li­chen Sicher­heits­emp­fin­dun­gen wäh­len kön­nen. Soll­ten Sie ein Limit wäh­len, dass höher als das von Ihrer Bank vor­ge­ge­be­ne Kon­to-Stan­dard­li­mit im PSD Online­Ban­king ist, greift zu Ihrer Sicher­heit bei Wero-Trans­ak­tio­nen immer das nied­ri­ge­re Limit.

Wero-PRO

Mit Wero-PRO kön­nen Kun­den mit einem Klein­ge­wer­be bis­he­ri­ge Bar­geld­zah­lun­gen direkt über ihr Smart­phone abwi­ckeln. Wero-PRO umfasst zusätz­li­che Funk­tio­nen, die ins­be­son­de­re für gewerb­li­che Klein­un­ter­neh­men nütz­lich sind. Die Zah­lungs­ab­wick­lung erfolgt kon­to­ba­siert über ein Pri­vat­kon­to oder ein Geschäfts­kon­to. Wero-PRO ist eine Bezahl­lö­sung, mit der Sie Geld emp­fan­gen, anfor­dern, sen­den oder Beträ­ge auf­tei­len kön­nen. Der Bezahl­vor­gang erfolgt über das Ein­scan­nen eines QR-Codes oder durch die Aus­wahl von Kon­tak­ten im Wero-Adress­buch. Die Ver­füg­bar­keit der Wero-PRO-Funk­tio­nen ist abhän­gig von der Umset­zung der Bank des Zah­lers.

Wero-PRO basiert auf der glei­chen Tech­no­lo­gie wie Wero mit P2P. Es kön­nen Trans­ak­tio­nen von Kon­to zu Kon­to sekun­den­schnell gesen­det oder ange­for­dert wer­den. Wero-P2P rich­tet sich an Pri­vat­kun­din­nen und ‑kun­den und ist kos­ten­los.1 Wero-PRO rich­tet sich an Klein­ge­wer­be­trei­ben­de und Solo­selb­stän­di­ge, um bar­geld­los Zah­lun­gen zu emp­fan­gen. Das Leis­tungs­spek­trum von Wero-PRO beinhal­tet wei­te­re Funk­tio­nen wie einen Trans­ak­ti­ons­be­leg, die Ver­ga­be einer Refe­renz­num­mer oder eine auto­ma­ti­sche Zah­lungs­er­in­ne­rung. Für die­se Leis­tun­gen kann ein bank­in­di­vi­du­el­les Ent­gelt ver­langt wer­den.2 Am bes­ten infor­mie­ren Sie sich direkt bei Ihrer Genos­sen­schafts­bank, ob die Nut­zung von Wero-PRO kos­ten­pflich­tig ist und wie hoch die Kos­ten sind. Bei der Frei­schal­tung von Wero-PRO wer­den Ihnen die Bedin­gun­gen eben­falls ange­zeigt.

Wero-PRO ist ide­al für Ein­zel­per­so­nen, die gewerb­lich unre­gel­mä­ßig bar­geld­lo­se Trans­ak­tio­nen täti­gen, emp­fan­gen oder anfor­dern. Das sind zum Bei­spiel Kleinst­ge­wer­be­be­trei­ben­de, Solo­selbst­stän­di­ge oder neben­be­ruf­lich täti­ge Per­so­nen wie Nach­hil­fe­leh­ren­de, Yoga- und Fit­ness­coa­ches, Heil­prak­ti­zie­ren­de, Kiosk­be­trei­ben­de oder Anbie­ter hand­ge­mach­ter Pro­duk­te.
Nein, für Wero-PRO benö­ti­gen Sie kei­ne neue App. Es ent­spricht einem Pro­dukt-Upgrade für Kun­den mit Klein­ge­wer­be. Die Frei­schal­tung von Wero-PRO für ein Pri­vat- oder Geschäfts­kon­to funk­tio­niert wie gewohnt aus der PSD Ban­king­App her­aus.

Sie kön­nen Wero-PRO mit Ihren Geschäfts­kon­ten und Pri­vat­kon­ten frei­schal­ten. Geschäfts­kon­ten erhal­ten bei der Neu­re­gis­trie­rung in Wero auto­ma­tisch die Wero-PRO-Funk­tio­nen. Bei Pri­vat­kon­ten ist die Frei­schal­tung zu Wero-PRO hin­ge­gen frei­wil­lig. Fol­gen­de Kon­ten kön­nen aktu­ell noch nicht für Wero-PRO frei­ge­schal­tet wer­den: Kon­ten, die auf juris­ti­sche Per­so­nen lau­ten (z.B. ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein oder GmbH), Kon­ten, bei denen meh­re­re Kon­to­in­ha­be­rin­nen oder ‑inha­ber gleich­be­rech­tigt hin­ter­legt sind und Gemein­schafts­kon­ten.

Sie müs­sen voll­jäh­rig sein und die PSD Ban­king­App und Secu­re­Go plus App nut­zen. Außer­dem soll­ten Sie über einen Zugang zum Ban­king ver­fü­gen und Ihr elek­tro­ni­sches Post­fach frei­ge­schal­tet haben, um die monat­li­chen Abrech­nungs­über­sich­ten aller Wero-Trans­ak­tio­nen zu erhal­ten. Zusätz­lich müs­sen Sie die Frei­schal­tung der Wero-PRO-Funk­tio­nen ansto­ßen und die Son­der­be­din­gun­gen für Wero-PRO akzep­tie­ren.
  • Sie kön­nen pro Trans­ak­ti­on eine eige­ne Refe­renz (Num­mer oder Text) zusätz­lich zum Ver­wen­dungs­zweck inkl. Emo­jis ver­ge­ben, um die Zah­lung bes­ser nach­zu­voll­zie­hen (alpha­nu­me­risch).
  • Anders als bei einer P2P-Trans­ak­ti­on wird bei einer Wero-PRO-Trans­ak­ti­on ein Trans­ak­ti­ons­be­leg erzeugt. Die­ser bestä­tigt die Zah­lung und gilt als Zah­lungs­nach­weis, ist aber kei­ne Rech­nung oder Quit­tung.
  • Mit einer Zah­lungs­an­for­de­rung durch die PRO-Nut­ze­rin oder den PRO-Nut­zer wird eine auto­ma­ti­sche Zah­lungs­er­in­ne­rung (nach 3, 7, 14 und 28 Tagen) bei der Kun­din oder dem Kun­den ange­sto­ßen, falls sie oder er die Zah­lung noch nicht bestä­tigt hat.
  • Alle Trans­ak­tio­nen wer­den in einer monat­li­chen Abrech­nungs­über­sicht über­sicht­lich im PSD Online­Ban­king bereit­ge­stellt.
  • Gegen­über Ihren Kun­den wer­den Sie im Wero-Adress­buch als „PRO“ gekenn­zeich­net.

Nein, der Trans­ak­ti­ons­be­leg erfüllt nicht die recht­li­chen Vor­ga­ben einer Rech­nung oder Quit­tung im Sin­ne des BGB. Der Trans­ak­ti­ons­be­leg bestä­tigt den Zah­lungs­ein­gang. Er umfasst Anga­ben zu Betrag, Datum, Uhr­zeit, Senderin/Sender, Empfängerin/Empfänger, Sta­tus, Zah­lungs-ID und (falls ange­ge­ben) eine indi­vi­du­el­le Refe­renz als Num­mer oder Text des oder der „PRO”.

Die Zah­lungs-ID ist eine von einer Bank oder Spar­kas­se ver­ge­be­ne, an die Trans­ak­ti­on gekop­pel­te Num­mer und nicht mit der Refe­renz­num­mer zu ver­wech­seln.

Ja, bei jeder Trans­ak­ti­on wird auto­ma­tisch ein Trans­ak­ti­ons­be­leg als PDF bereit­ge­stellt. Er wird Ihnen und Ihren Kun­den in der PSD Ban­king­App bzw. der Ban­king App einer ande­ren Ban­ken­grup­pe oder Spar­kas­se zur Ver­fü­gung gestellt.

Sie müs­sen kei­ne Ein­stel­lung vor­neh­men. Bei jeder Zah­lungs­auf­for­de­rung wird auto­ma­tisch eine Zah­lungs­er­in­ne­rung ver­sen­det, wenn Ihre Kun­din oder Ihr Kun­de den Zah­lungs­zeit­punkt ver­strei­chen lässt. Die auto­ma­ti­sche Zah­lungs­er­in­ne­rung wird nach 3, 7, 14 und 28 Tagen ver­sen­det.

Nur für Wero regis­trier­te Per­so­nen kön­nen Ihnen Geld sen­den. Ande­re poten­zi­el­le Kun­den müs­sen sich erst über die PSD Ban­king­App oder die Ban­king App einer an Wero teil­neh­men­den Ban­ken­grup­pe oder Spar­kas­se frei­schal­ten oder über die zen­tra­le Wero Wal­let-App regis­trie­ren. Wenn Ihre Kun­din oder Ihr Kun­de für Wero frei­ge­schal­tet ist, gibt es zwei Zah­lungs­mög­lich­kei­ten: Ent­we­der durch das Ein­scan­nen des von Ihnen gene­rier­ten QR-Codes oder Ihre Kun­din oder Ihr Kun­de sen­det den aus­ste­hen­den Betrag – sofern Sie die ent­spre­chen­den Daten ver­füg­bar machen – an Ihre E‑Mail oder Tele­fon­num­mer. Umge­kehrt kön­nen auch Sie als PRO-Nut­ze­rin oder ‑Nut­zer bei Ihrer Kund­schaft Zah­lun­gen über die­se bei­den Wege anfor­dern.
Sie kön­nen die Wero-PRO-Funk­tio­nen für Ihr Pri­vat­kon­to jeder­zeit in Ihrer PSD Ban­king­App in den Ein­stel­lun­gen zu Wero frei­schal­ten. Geschäfts­kon­ten wer­den auto­ma­tisch für die PRO-Funk­tio­nen frei­ge­schal­tet. Im Frei­schal­tungs­pro­zess akzep­tie­ren Sie dann die Son­der­be­din­gun­gen für Wero mit P2P und Wero-PRO.

Nein, ein Kon­to kann nur für Wero mit P2P oder für Wero-PRO frei­ge­schal­tet wer­den. Wenn Sie meh­re­re Kon­ten haben, kön­nen Sie die ein­zel­nen Kon­ten jeweils ent­we­der für Wero mit P2P oder Wero-PRO frei­schal­ten.

Die Nut­zung der Wero-PRO-Fea­tures wird mit einem pro­zen­tu­al fest­ge­leg­ten Ent­gelt je Trans­ak­ti­on belas­tet. Die Höhe des Ent­gelts wird von der PSD Bank bestimmt.3 Bei der Frei­schal­tung für Wero-PRO wird die Ent­gelt­hö­he immer ange­ge­ben.

Das ent­spre­chen­de Ent­gelt Ihrer PSD Bank wird kumu­liert im Rah­men der (monat­li­chen) Vertragsabrechnung/Kontoabrechnung belas­tet. Zusätz­lich erhal­ten Sie als Wero-PRO-Nut­ze­rin oder ‑Nut­zer jeden Monat eine Auf­stel­lung der emp­fan­ge­nen Trans­ak­tio­nen im elek­tro­ni­schen Post­fach Ihres PSD Online­Ban­kings.

Bevoll­mäch­tig­te Per­so­nen kön­nen das PRO-Kon­to in Wero als wei­te­res Abwick­lungs­kon­to in der PSD Ban­king­App hin­zu­fü­gen und nut­zen. Die Kon­to­in­ha­be­rin oder der Kon­to­in­ha­ber muss zuvor jedoch das Kon­to für Wero-PRO frei­ge­schal­tet haben.