So kön­nen Sie Ihr Erbe früh­zei­tig regeln

Das The­ma „Erben und Ver­er­ben” ist in der Regel kein ange­neh­mes. Den­noch ist es sinn­voll, sich recht­zei­tig mit dem The­ma „Nach­lass” aus­ein­an­der­zu­set­zen. Ins­be­son­de­re, wenn Ihre per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen von der gesetz­li­chen Erb­fol­ge abwei­chen. Infor­mie­ren Sie sich auf die­ser Sei­te rund um die The­men „Erben und Ver­er­ben”.

Alles rund um das The­ma „Erben und Ver­er­ben“

Tes­ta­ment / Erb­ver­trag

Sie möch­ten Ihren Nach­lass anders regeln, als es die gesetz­li­che Erb­fol­ge vor­sieht? In die­sem Fall ist es loh­nens­wert, die indi­vi­du­el­len Wün­sche in einem Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag zu for­mu­lie­ren und fest­zu­le­gen.
Ein Tes­ta­ment kann sowohl selbst ver­fasst wer­den als auch durch das Hin­zu­zie­hen eines Notars. Bei einem Erb­ver­trag sind immer min­des­tens zwei Par­tei­en betei­ligt und ein Notar ist zwin­gend erfor­der­lich.

Erb­fol­ge

Wenn Ver­er­ben­de kein Tes­ta­ment oder einen Erb­ver­trag hin­ter­las­sen haben, kommt die gesetz­li­che Erb­fol­ge zum Ein­satz. In der gesetz­li­chen Erb­fol­ge ste­hen an ers­ter Stel­le Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner. Die Fol­ge der wei­te­ren Erben wird durch Ord­nun­gen fest­ge­legt. So sind Erben ers­ter Ord­nung die Enkel und Kin­der, Erben zwei­ter Ord­nung sind Eltern, Geschwis­ter sowie Nich­ten oder Nef­fen. Unter die Kate­go­rie Erben drit­ter Ord­nung fal­len Groß­el­tern, Tan­ten, Onkel sowie Cou­si­nen und Vet­tern.

Erb­schafts­steu­er

Die Höhe der zu zah­len­den Erb­schafts­steu­er, die Erben zu ent­rich­ten haben, ist von dem Grad der Ver­wandt­schaft zum Erb­las­ser abhän­gig. Die Erben wer­den dabei in ver­schie­de­ne Steu­er­klas­sen ein­ge­teilt und haben je nach Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis unter­schied­lich hohe Frei­be­trä­ge. Genaue­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf den Sei­ten Ihrer PSD Bank.

Schen­kung

Die Über­tra­gung von Ver­mö­gens­wer­ten kann auch bereits vor dem Todes­fall erfol­gen. Soge­nann­te Schen­kun­gen sind – auch mehr­fach – mög­lich und kön­nen bei­spiels­wei­se Geld, Gegen­stän­de oder auch Immo­bi­li­en ent­hal­ten. Auch für Schen­kun­gen gibt es Frei­be­trä­ge – wie im Erb­fall.

Vor­sor­ge

Um es Ihren Erben so unkom­pli­ziert wie mög­lich zu gestal­ten, emp­fiehlt es sich, wich­ti­ge Doku­men­te vor­ab zusam­men­zu­stel­len. Eine Mög­lich­keit ist zum Bei­spiel eine Doku­men­ten­samm­lung in einem Ord­ner. Dar­in kön­nen Kon­takt­da­ten von Ange­hö­ri­gen, Tes­ta­ment, Erb­ver­trag, Organ­spen­de­aus­weis, Geburts­ur­kun­de und Haus­un­ter­la­gen gesam­melt wer­den.

Im Erb­fall

Für den Fall, dass einer Ihrer Ange­hö­ri­gen ver­stor­ben ist, ste­hen Ihnen die PSD Ban­ken zur Sei­te und hel­fen Ihnen bei den For­ma­li­tä­ten. In der Regel wer­den eini­ge Unter­la­gen, wie die Ster­be­ur­kun­de, benö­tigt. Für wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen neh­men Sie bit­te Kon­takt zu Ihrer PSD Bank auf.