Die­se Kauf­ne­ben­kos­ten kön­nen auf Sie zukom­men

Kauf­ne­ben­kos­ten fal­len immer dann an, wenn Sie eine Immo­bi­lie oder auch ein Grund­stück erwer­ben. Dabei set­zen sich die Kauf­ne­ben­kos­ten aus unter­schied­li­chen Bestand­tei­len, wie der Grund­er­werb­steu­er, Notar- und Gerichts­kos­ten und even­tu­ell einer Mak­ler­pro­vi­si­on, zusam­men. Erfah­ren Sie auf die­ser Sei­te mehr über die Kauf­ne­ben­kos­ten.

Über­blick mög­li­cher Kauf­ne­ben­kos­ten

Grund­er­werb­steu­er

Die Grund­er­werb­steu­er schwankt je nach Bun­des­land und wird fäl­lig, wenn ein Grund­stück, Haus oder auch eine Eigen­tums­woh­nung gekauft wird. Die Grund­er­werb­steu­er muss an das Finanz­amt gezahlt wer­den. Die Höhe der Grund­er­werbs­steu­er bemisst sich am jewei­li­gen Kauf­preis. Für eine genaue Aus­kunft infor­mie­ren Sie sich bit­te auf den Sei­ten des zustän­di­gen Bun­des­lan­des.

Notar- und Gerichts­kos­ten

Wenn Sie in Deutsch­land eine Immo­bi­lie oder ein Grund­stück kau­fen, muss die­ser Kauf immer nota­ri­ell beglau­bigt wer­den. Die­se Beglau­bi­gung durch einen Notar ist mit Kos­ten ver­bun­den, wel­che vom Käu­fer zu tra­gen sind. Für die Ein­tra­gung in das Grund­buch fal­len zusätz­lich Gerichts­kos­ten an. Die Ein­tra­gung wird durch den Notar im Rah­men der Abwick­lung des Kauf­ver­trags vor­ge­nom­men. Die Gebüh­ren sind fest gere­gelt und berech­nen sich nach dem Kauf­preis der Immo­bi­lie.

Eigen­ka­pi­tal

Eigen­ka­pi­tal für Ihren Wohn­traum

Sie sind aktu­ell auf der Suche nach der pas­sen­den Immo­bi­lie oder haben schon ein bestimm­tes Objekt im Blick? Dann wird Ihnen sicher­lich das The­ma „Eigen­ka­pi­tal” über den Weg gelau­fen sein. Infor­mie­ren Sie sich nach­fol­gend zu die­sem The­ma.