Diese Kaufnebenkosten können auf Sie zukommen
Kaufnebenkosten fallen immer dann an, wenn Sie eine Immobilie oder auch ein Grundstück erwerben. Dabei setzen sich die Kaufnebenkosten aus unterschiedlichen Bestandteilen, wie der Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten und eventuell einer Maklerprovision, zusammen. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Kaufnebenkosten.
Überblick möglicher Kaufnebenkosten
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer schwankt je nach Bundesland und wird fällig, wenn ein Grundstück, Haus oder auch eine Eigentumswohnung gekauft wird. Die Grunderwerbsteuer muss an das Finanzamt gezahlt werden. Die Höhe der Grunderwerbssteuer bemisst sich am jeweiligen Kaufpreis. Für eine genaue Auskunft informieren Sie sich bitte auf den Seiten des zuständigen Bundeslandes.
Notar- und Gerichtskosten
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, muss dieser Kauf immer notariell beglaubigt werden. Diese Beglaubigung durch einen Notar ist mit Kosten verbunden, welche vom Käufer zu tragen sind. Für die Eintragung in das Grundbuch fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Die Eintragung wird durch den Notar im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags vorgenommen. Die Gebühren sind fest geregelt und berechnen sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.